Schulsozialarbeit

Corono & Kinder & Jugendliche
Kinder- & Jugendstudien
Schulsozialarbeit im Landkreis Bautzen
Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit
Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit

Fortbildungen für Schule
Überblick: Psychische Auffälligkeiten & Themen im Jugendalter


 

Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V.

Königsbrücker Straße 67
01099 Dresden
Tel.    0351- 26 557 086
Mail: lag@schulsozialarbeit-sachsen.de

Inhalte:

Definition
Fachempfehlungen & Fachberatung
regionale Arbeitskreise

FORTBILDUNGEN

Traumberuf Schulsozialarbeit- Ein Film der GEW

Material:
Empfehlung Mobbingintervention LAG Schulsozialarbeit 2023
Neu in der Schulsozialarbeit -ein Leitfaden
Schulsozialarbeit in Sachsen 2021 ein Überblick und Ausblick

Arbeitshilfe zum Wirksamkeitsdialog in der Schulsozialarbeit in Sachsen
Studie Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie

Kontaktdaten:

Stadt Dresden, Landkreis Bautzen
Ansprechpartnerin: Paula Bormann
Geschäftsführende Bildungsreferentin
Mobil: 0176- 47613451
Mail:   paula.bormann@schulsozialarbeit-sachsen.de

Stadt Chemnitz, Landkreise Mittelsachsen, Meißen, Görlitz
Ansprechpartnerin: Kathleen Hänel
Bildungsreferentin
Mail:   kathleen.haenel@schulsozialarbeit-sachsen.de

Landkreise: Vogtland, Erzgebirgskreis, Zwickau, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Ansprechpartner: Wolfgang Müller
Bildungsreferent
Mobil: 0176- 47613450
Mail:    wolfgang.mueller@schulsozialarbeit-sachsen.de

Stadt Leipzig, Leipzig Land, Nordsachsen
Ansprechpartnerin: Johanna Hofmann
Bildungsreferentin
Mobil: 0162- 3659823
Mail: johanna.hofmann@schulsozialarbeit-sachsen.de


 

Sächsisches Staatsministerium für Soziales undLogo Sachsen
Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen

Im novellierten sächsischen Schulgesetzes von April 2017 sind im Bezug auf Schulsozialarbeit in Sachsen ab Schuljahr 2018/19 beispielsweise vorgesehen:

  • „Für alle Schularten und Schulstufen sollen Ressourcen der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen“ (§ 1 Absatz 4 SächsSchulG)
  • „An allen Oberschulen im Freistaat soll es Schulsozialarbeit geben“ (§ 6 Abs. 5 SächsSchulG)
    vgl. Gesetz

Förderkonzept zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialar-beit) im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)

Förderrichtlinien


 

Ansprechpartner im Landkreis Bautzen