Jugendhilfeplan

Der vorliegende Jugendhilfeplan des Landkreises Bautzen umfasst die Teilbereiche der präventiven Jugendhilfe gemäß § 11 bis § 14 und § 16 Sozialgesetzbuch (nachfolgend SGB genannt) 8 und des präventiven Kinderschutzes gemäß § 1 bis § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (nachfolgend KKG genannt) in Verbindung mit § 16 Absatz 3 SGB 8.

Zudem beinhaltet der Jugendhilfeplan die Leistungen aus dem Bereich der intervenierenden Jugendhilfe, welche die Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 fortfolgende SGB 8 beinhaltet.

Es wird die aktuelle Situation des Arbeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe gemäß des SGB 8 dargestellt sowie eine mittelfristige Handlungsorientierung gegeben.

bildet die Grundlage für

– vielfältige zukünftige Entscheidungen des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses
– eine Orientierung für die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Damit wird dem 16. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, welcher sich der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen widmet, Rechnung getragen.

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