Corono & Kinder & Jugendliche
Kinder- & Jugendstudien
Schulsozialarbeit im Landkreis Bautzen
Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit
Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit
Fortbildungen für Schule
Überblick: Psychische Auffälligkeiten & Themen im Jugendalter
Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V.
Königsbrücker Straße 67
01099 Dresden
Tel. 0351- 26 557 086
Mail: lag@schulsozialarbeit-sachsen.de
Inhalte:
Definition
Fachempfehlungen & Fachberatung
regionale Arbeitskreise
FORTBILDUNGEN
Traumberuf Schulsozialarbeit- Ein Film der GEW
Material:
Empfehlung Mobbingintervention LAG Schulsozialarbeit 2023
Neu in der Schulsozialarbeit -ein Leitfaden
Schulsozialarbeit in Sachsen 2021– ein Überblick und Ausblick
Arbeitshilfe zum Wirksamkeitsdialog in der Schulsozialarbeit in Sachsen
Studie Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie
Kontaktdaten:
Stadt Dresden, Landkreis Bautzen
Ansprechpartnerin: Paula Bormann
Geschäftsführende Bildungsreferentin
Mobil: 0176- 47613451
Mail: paula.bormann@schulsozialarbeit-sachsen.de
Stadt Chemnitz, Landkreise Mittelsachsen, Meißen, Görlitz
Ansprechpartnerin: Kathleen Hänel
Bildungsreferentin
Mail: kathleen.haenel@schulsozialarbeit-sachsen.de
Landkreise: Vogtland, Erzgebirgskreis, Zwickau, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Ansprechpartner: Wolfgang Müller
Bildungsreferent
Mobil: 0176- 47613450
Mail: wolfgang.mueller@schulsozialarbeit-sachsen.de
Stadt Leipzig, Leipzig Land, Nordsachsen
Ansprechpartnerin: Johanna Hofmann
Bildungsreferentin
Mobil: 0162- 3659823
Mail: johanna.hofmann@schulsozialarbeit-sachsen.de
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen
Im novellierten sächsischen Schulgesetzes von April 2017 sind im Bezug auf Schulsozialarbeit in Sachsen ab Schuljahr 2018/19 beispielsweise vorgesehen:
- „Für alle Schularten und Schulstufen sollen Ressourcen der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen“ (§ 1 Absatz 4 SächsSchulG)
- „An allen Oberschulen im Freistaat soll es Schulsozialarbeit geben“ (§ 6 Abs. 5 SächsSchulG)
vgl. Gesetz